Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Delmenhorst

Delmenhorst

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Delmenhorst beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Delmenhorst, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Delmenhorst
Fr.-Ebert-Allee 15
27749 Delmenhorst
Deutschland

Telefon:

04221 153-0

Fax:

04221 153-126

Email:

Poststelle@fa-del.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Delmenhorst

Finanzamt Delmenhorst

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Delmenhorst neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Delmenhorst

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Delmenhorst prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Delmenhorst nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Delmenhorst kann entweder per Telefon 04221 153-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-del.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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