Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Nordenham

Nordenham

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nordenham beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nordenham, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Nordenham
Plaatweg 1
26954 Nordenham
Deutschland

Telefon:

04731 870-0

Fax:

04731/870-100

Email:

Poststelle@fa-nhm.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Nordenham

Finanzamt Nordenham

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nordenham neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Nordenham

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nordenham prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Nordenham nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nordenham kann entweder per Telefon 04731 870-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-nhm.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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