Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Osnabrück

Osnabrück

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Osnabrück-Land beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Osnabrück-Land, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Osnabrück-Land
Winkelhausenstraße 24-28
49090 Osnabrück
Deutschland

Telefon:

0541 5842-0

Fax:

0541 5842-450

Email:

Poststelle@fa-os-l.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Osnabrück

Finanzamt Osnabrück-Land

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Osnabrück-Land neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. u. Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Di. 12:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Osnabrück

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Osnabrück-Land prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Osnabrück nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Osnabrück-Land kann entweder per Telefon 0541 5842-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-os-l.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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