Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Osnabrück

Osnabrück

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Osnabrück-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Osnabrück-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Osnabrück-Stadt
Süsterstr. 46/48
49074 Osnabrück
Deutschland

Telefon:

0541 354-0

Fax:

0541 354-312

Email:

Poststelle@fa-os-s.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Osnabrück

Finanzamt Osnabrück-Stadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Osnabrück-Stadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Mi., Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, nur Infothek: Do. 12:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Osnabrück

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Osnabrück-Stadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Osnabrück nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Osnabrück-Stadt kann entweder per Telefon 0541 354-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-os-s.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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