Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Quakenbrück

Quakenbrück

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Quakenbrück beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Quakenbrück, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Quakenbrück
Lange Straße 37
49610 Quakenbrück
Deutschland

Telefon:

05431 184-0

Fax:

05431 184-101

Email:

Poststelle@fa-qua.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Quakenbrück

Finanzamt Quakenbrück

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Quakenbrück neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. zusätzlich 13:30 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Quakenbrück

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Quakenbrück prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Quakenbrück nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Quakenbrück kann entweder per Telefon 05431 184-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-qua.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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