Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bremen

Bremen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bremen-Nord 71 beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bremen-Nord 71, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bremen

Anschrift:

Finanzamt Bremen-Nord 71
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
Deutschland

Telefon:

0421 361-90909

Fax:

0421 361-94055

Email:

office@fa-no.bremen.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bremen

Finanzamt Bremen-Nord 71

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bremen-Nord 71 neu beantragen.

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle Mo+Do 08:00-18:00,Di+Mi 08:00-16:00,Fr 08:00-15:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bremen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bremen-Nord 71 prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bremen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bremen-Nord 71 kann entweder per Telefon 0421 361-90909 oder per E-Mail office@fa-no.bremen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen