Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dieburg

Dieburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dieburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dieburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Dieburg
Marienstraße 19
64807 Dieburg
Deutschland

Telefon:

06071 2006-0

Fax:

06071 2006-100

Email:

Poststelle@FA-DIB.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Dieburg.de

Kinderfreibetrag Dieburg

Finanzamt Dieburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dieburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7:30-15:30, Do 14:00-18:00, Fr 7:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dieburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dieburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dieburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dieburg kann entweder per Telefon 06071 2006-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-DIB.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Dieburg.de

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