Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Fürth

Fürth

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth
Erbacher Straße 23
64658 Fürth
Deutschland

Telefon:

06253 206-0

Fax:

06251 15-267

Email:

Poststelle@FA-BEN.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Bensheim.de

Kinderfreibetrag Fürth

Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Di 8:00-12:00, Do 8:00-12:00 u. 14:00-18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Fürth

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Fürth nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bensheim Außenstelle Fürth kann entweder per Telefon 06253 206-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-BEN.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Bensheim.de

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