Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Groß-Gerau

Groß-Gerau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Groß-Gerau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Groß-Gerau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Groß-Gerau
Europaring 11-13
64521 Groß-Gerau
Deutschland

Telefon:

06152 170-01

Fax:

06152 170-601

Email:

Poststelle@FA-GGE.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Gross-Gerau.de

Kinderfreibetrag Groß-Gerau

Finanzamt Groß-Gerau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Groß-Gerau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 8:00-15.30, Do 14:00-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Groß-Gerau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Groß-Gerau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Groß-Gerau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Groß-Gerau kann entweder per Telefon 06152 170-01 oder per E-Mail Poststelle@FA-GGE.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Gross-Gerau.de

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