Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kassel

Kassel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kassel I beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kassel I, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Kassel I
Altmarkt 1
34125 Kassel
Deutschland

Telefon:

0561 7208-0

Fax:

0561 7208-1000

Email:

Poststelle@FA-KS1.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Kassel.de

Kinderfreibetrag Kassel

Finanzamt Kassel I

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kassel I neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo, Di u. Do 7:30-16:00, Mi 13:30-18:00, Fr 7:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kassel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kassel I prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kassel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kassel I kann entweder per Telefon 0561 7208-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-KS1.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Kassel.de

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