Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Berlin

Berlin

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schöneberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schöneberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Berlin

Anschrift:

Finanzamt Schöneberg
Potsdamer Strasse 140
10783 Berlin
Deutschland

Telefon:

030 9024-18 0

Fax:

030 9024-18 900

Email:

poststelle@fa-schoeneberg.verwalt-berlin.de

Webseite:

http://www.berlin.de/sen/finanzen

Kinderfreibetrag Berlin

Finanzamt Schöneberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schöneberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo und Fr 8 - 13 Uhr, Do 11 - 18 Uhr und nach Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Berlin

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schöneberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Berlin nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schöneberg kann entweder per Telefon 030 9024-18 0 oder per E-Mail poststelle@fa-schoeneberg.verwalt-berlin.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.berlin.de/sen/finanzen

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