Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Nidda

Nidda

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nidda beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nidda, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hessen

Anschrift:

Finanzamt Nidda
Schillerstraße 38
63667 Nidda
Deutschland

Telefon:

06043 805-0

Fax:

06043 805-159

Email:

Poststelle@FA-NID.Hessen.de

Webseite:

www.Finanzamt-Nidda.de

Kinderfreibetrag Nidda

Finanzamt Nidda

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nidda neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo, Di u. Do 8:00-15:30, Mi 13:30-18:00, Fr 8:00-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Nidda

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nidda prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Nidda nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nidda kann entweder per Telefon 06043 805-0 oder per E-Mail Poststelle@FA-NID.Hessen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.Finanzamt-Nidda.de

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