Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Deutschland

Telefon:

02641/3820

Fax:

02641/38212060

Email:

Poststelle@fa-aw.fin-rlp.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bad Neuenahr-Ahrweiler

Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler kann entweder per Telefon 02641/3820 oder per E-Mail Poststelle@fa-aw.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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