Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Altenkirchen

Altenkirchen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg
Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen
Deutschland

Telefon:

02681/860

Fax:

02681/8610090

Email:

Poststelle@fa-ak.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-altenkirchen-hachenburg.de

Kinderfreibetrag Altenkirchen

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Altenkirchen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Altenkirchen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg kann entweder per Telefon 02681/860 oder per E-Mail Poststelle@fa-ak.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-altenkirchen-hachenburg.de

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