Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Idar-Oberstein

Idar-Oberstein

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Idar-Oberstein beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Idar-Oberstein, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Idar-Oberstein
Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein
Deutschland

Telefon:

06781/680

Fax:

06781/6818333

Email:

Poststelle@fa-io.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-idar-oberstein.de

Kinderfreibetrag Idar-Oberstein

Finanzamt Idar-Oberstein

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Idar-Oberstein neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Idar-Oberstein

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Idar-Oberstein prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Idar-Oberstein nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Idar-Oberstein kann entweder per Telefon 06781/680 oder per E-Mail Poststelle@fa-io.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-idar-oberstein.de

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