Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kaiserslautern

Kaiserslautern

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kaiserslautern beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kaiserslautern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Kaiserslautern
Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern
Deutschland

Telefon:

0631/36760

Fax:

0631/367619500

Email:

Poststelle@fa-kl.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-kaiserslautern.de

Kinderfreibetrag Kaiserslautern

Finanzamt Kaiserslautern

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kaiserslautern neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kaiserslautern

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kaiserslautern prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kaiserslautern nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kaiserslautern kann entweder per Telefon 0631/36760 oder per E-Mail Poststelle@fa-kl.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-kaiserslautern.de

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