Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kusel

Kusel

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kusel-Landstuhl beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kusel-Landstuhl, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Kusel-Landstuhl
Trierer Str. 46
66869 Kusel
Deutschland

Telefon:

06381/99670

Fax:

06381/996721060

Email:

Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-kusel-landstuhl.de

Kinderfreibetrag Kusel

Finanzamt Kusel-Landstuhl

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kusel-Landstuhl neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kusel

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kusel-Landstuhl prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kusel nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kusel-Landstuhl kann entweder per Telefon 06381/99670 oder per E-Mail Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-kusel-landstuhl.de

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