Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mainz

Mainz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mainz-Mitte beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mainz-Mitte, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Mainz-Mitte
Schillerstr. 13
55116 Mainz
Deutschland

Telefon:

06131/2510

Fax:

06131/25124090

Email:

Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-mainz-mitte.de

Kinderfreibetrag Mainz

Finanzamt Mainz-Mitte

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mainz-Mitte neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: MO - MI 8:00 - 16:00 Uhr, DO 8:00 - 18:00 Uhr, FR 8:00 - 13:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mainz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mainz-Mitte prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mainz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mainz-Mitte kann entweder per Telefon 06131/2510 oder per E-Mail Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-mainz-mitte.de

Andere Dienstleistungen