Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mainz

Mainz

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mainz-Süd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mainz-Süd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Mainz-Süd
Emy-Roeder-Str. 3
55129 Mainz
Deutschland

Telefon:

06131/5520

Fax:

06131/55225272

Email:

Poststelle@fa-ms.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-mainz-sued.de

Kinderfreibetrag Mainz

Finanzamt Mainz-Süd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mainz-Süd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: MO - MI 8:00 - 16:00 Uhr, DO 8:00 - 18:00 Uhr, FR 8:00 - 13:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mainz

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mainz-Süd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mainz nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mainz-Süd kann entweder per Telefon 06131/5520 oder per E-Mail Poststelle@fa-ms.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-mainz-sued.de

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