Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mayen

Mayen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mayen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mayen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Mayen
Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen
Deutschland

Telefon:

02651/70260

Fax:

02651/702626090

Email:

Poststelle@fa-my.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-mayen.de

Kinderfreibetrag Mayen

Finanzamt Mayen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mayen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mayen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mayen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mayen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mayen kann entweder per Telefon 02651/70260 oder per E-Mail Poststelle@fa-my.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-mayen.de

Andere Dienstleistungen