Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Montabaur

Montabaur

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Montabaur-Diez beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Montabaur-Diez, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Montabaur-Diez
Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur
Deutschland

Telefon:

02602/1210

Fax:

02602/12127099

Email:

Poststelle@fa-mt.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-montabaur-diez.de

Kinderfreibetrag Montabaur

Finanzamt Montabaur-Diez

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Montabaur-Diez neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Montabaur

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Montabaur-Diez prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Montabaur nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Montabaur-Diez kann entweder per Telefon 02602/1210 oder per E-Mail Poststelle@fa-mt.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-montabaur-diez.de

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