Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Trier

Trier

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Trier beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Trier, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Trier
Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier
Deutschland

Telefon:

0651/93600

Fax:

0651/936034900

Email:

Poststelle@fa-tr.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-trier.de

Kinderfreibetrag Trier

Finanzamt Trier

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Trier neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 7:30 - 16:00 Uhr, Mi 7:30 - 12:00 Uhr Do 7:30 - 18:00 Uhr, Fr 7:30- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Trier

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Trier prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Trier nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Trier kann entweder per Telefon 0651/93600 oder per E-Mail Poststelle@fa-tr.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-trier.de

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