Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Worms

Worms

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz

Anschrift:

Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
Karlsplatz 6
67549 Worms
Deutschland

Telefon:

06241/30460

Fax:

06241/304635060

Email:

Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de

Webseite:

www.finanzamt-worms-kirchheimbolanden.de

Kinderfreibetrag Worms

Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service-Center: Mo u. Di 8:00 - 16:00 Uhr, Mi 8:00 - 12:00 Uhr Do 8:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00- 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Worms

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Worms nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden kann entweder per Telefon 06241/30460 oder per E-Mail Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-worms-kirchheimbolanden.de

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