Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Freiburg

Freiburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freiburg-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freiburg-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Freiburg-Stadt
Sautierstr. 24
79104 Freiburg
Deutschland

Telefon:

0761 204-0

Fax:

0761 204-3295

Email:

poststelle@fa-freiburg-stadt.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Freiburg

Finanzamt Freiburg-Stadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freiburg-Stadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO, DI, DO 7.30-16,MI 7.30-17.30, FR 7.30-12

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Freiburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Freiburg-Stadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Freiburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Freiburg-Stadt kann entweder per Telefon 0761 204-0 oder per E-Mail poststelle@fa-freiburg-stadt.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen