Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Müllheim

Müllheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Müllheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Müllheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Müllheim
Goethestr. 11
79379 Müllheim
Deutschland

Telefon:

07631 189-0

Fax:

07631 189-190

Email:

poststelle@fa-muellheim.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Müllheim

Finanzamt Müllheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Müllheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7.30-15.30 Do 7.30-17.30 Fr 7.30-12.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Müllheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Müllheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Müllheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Müllheim kann entweder per Telefon 07631 189-0 oder per E-Mail poststelle@fa-muellheim.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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