Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Offenburg

Offenburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Offenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Offenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Offenburg
Zeller Str. 1- 3
77654 Offenburg
Deutschland

Telefon:

0781 12026-0

Fax:

0781 12026-1999

Email:

poststelle@fa-offenburg.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Offenburg

Finanzamt Offenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Offenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7:30-15:30, Do 7:30-17:30, Fr 7:30 - 12:00 In der ZIA, Carl-Blos-Str.2a

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Offenburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Offenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Offenburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Offenburg kann entweder per Telefon 0781 12026-0 oder per E-Mail poststelle@fa-offenburg.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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