Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Rottweil

Rottweil

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf
Körnerstr. 28
78628 Rottweil
Deutschland

Telefon:

07423 815-0

Fax:

07423 815-107

Email:

poststelle@fa-rottweil.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Rottweil

Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf neu beantragen.

Öffnungszeiten

ZIA:MO,DI,DO 8-16, MI 8-18, FR 8-12 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Rottweil

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Rottweil nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf kann entweder per Telefon 07423 815-0 oder per E-Mail poststelle@fa-rottweil.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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