Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Säckingen

Bad Säckingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen
Werderstr. 5
79713 Bad Säckingen
Deutschland

Telefon:

07761 566-0

Fax:

07761 566-126

Email:

poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bad Säckingen

Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO,DI,DO 8-15.30, MI 8-17.30, FR 8-12 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Säckingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Säckingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen kann entweder per Telefon 07761 566-0 oder per E-Mail poststelle@fa-waldshut-tiengen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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