Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Villingen-Schwenningen

Villingen-Schwenningen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Villingen-Schwenningen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Villingen-Schwenningen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Villingen-Schwenningen
Weiherstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen
Deutschland

Telefon:

07721 923-0

Fax:

07721 923-100

Email:

poststelle@fa-villingen-schwenningen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Villingen-Schwenningen

Finanzamt Villingen-Schwenningen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Villingen-Schwenningen neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO-MI 8-16UHR,DO 8-17.30UHR,FR 8-12UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Villingen-Schwenningen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Villingen-Schwenningen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Villingen-Schwenningen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Villingen-Schwenningen kann entweder per Telefon 07721 923-0 oder per E-Mail poststelle@fa-villingen-schwenningen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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