Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Baden-Baden

Baden-Baden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Baden-Baden beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Baden-Baden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Baden-Baden
Stephanienstr. 13 + 15
76530 Baden-Baden
Deutschland

Telefon:

07221/359-0

Fax:

07221/359100

Email:

poststelle@fa-baden-baden.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Baden-Baden

Finanzamt Baden-Baden

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Baden-Baden neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO,DI,DO 8-16 UHR,MI 8-17.30 UHR,FR 8-12 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Baden-Baden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Baden-Baden prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Baden-Baden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Baden-Baden kann entweder per Telefon 07221/359-0 oder per E-Mail poststelle@fa-baden-baden.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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