Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Karlsruhe

Karlsruhe

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Karlsruhe-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Schlossplatz 14
76131 Karlsruhe
Deutschland

Telefon:

0721 156-0

Fax:

0721 156-1000

Email:

poststelle@fa-karlsruhe-stadt.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Karlsruhe

Finanzamt Karlsruhe-Stadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO-DO 7.30-15.30 MI -17.30 FR 7.30-12.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Karlsruhe

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Karlsruhe nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Karlsruhe-Stadt kann entweder per Telefon 0721 156-0 oder per E-Mail poststelle@fa-karlsruhe-stadt.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen