Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mannheim

Mannheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mannheim-Stadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mannheim-Stadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Mannheim-Stadt
L3, 10
68161 Mannheim
Deutschland

Telefon:

0621 292-0

Fax:

0621 292-3640

Email:

poststelle@fa-mannheim-stadt.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Mannheim

Finanzamt Mannheim-Stadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mannheim-Stadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo,Di,Do 7:30-15:30, Mi 7:30-17:30 ,Fr 7:30-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mannheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mannheim-Stadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mannheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mannheim-Stadt kann entweder per Telefon 0621 292-0 oder per E-Mail poststelle@fa-mannheim-stadt.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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