Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Freudenstadt

Freudenstadt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Freudenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Freudenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Freudenstadt
Musbacher Str. 33
72250 Freudenstadt
Deutschland

Telefon:

07441/560

Fax:

07441/561011

Email:

poststelle@fa-freudenstadt.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Freudenstadt

Finanzamt Freudenstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Freudenstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Die 8-12:30 +14-16:00, Mi+Fr 8-12:00, Do 8-12:30+14-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Freudenstadt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Freudenstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Freudenstadt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Freudenstadt kann entweder per Telefon 07441/560 oder per E-Mail poststelle@fa-freudenstadt.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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