Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Schwetzingen

Schwetzingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwetzingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwetzingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Schwetzingen
Schloss
68723 Schwetzingen
Deutschland

Telefon:

06202 81-0

Fax:

06202 81-298

Email:

poststelle@fa-schwetzingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Schwetzingen

Finanzamt Schwetzingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwetzingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

ZIA:Mo, Di+Do 7:30-15:30, Mi 12:30-17:30, Fr 7:30-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Schwetzingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schwetzingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Schwetzingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schwetzingen kann entweder per Telefon 06202 81-0 oder per E-Mail poststelle@fa-schwetzingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen