Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Sinsheim

Sinsheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sinsheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sinsheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Sinsheim
Bahnhofstr. 27
74889 Sinsheim
Deutschland

Telefon:

07261 696-0

Fax:

07261 696-444

Email:

poststelle@fa-sinsheim.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Sinsheim

Finanzamt Sinsheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sinsheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo + Do 7:30 - 15:30, Mi 7:30 - 17:30, Di + Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Sinsheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Sinsheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Sinsheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Sinsheim kann entweder per Telefon 07261 696-0 oder per E-Mail poststelle@fa-sinsheim.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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