Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Calw

Calw

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Calw beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Calw, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Calw
Klosterhof 1
75365 Calw
Deutschland

Telefon:

07051/5870

Fax:

07051/587111

Email:

poststelle@fa-calw.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Calw

Finanzamt Calw

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Calw neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO-MI 7.30-15.30,DO 7.30-17.30,FR 7.30-12.00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Calw

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Calw prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Calw nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Calw kann entweder per Telefon 07051/5870 oder per E-Mail poststelle@fa-calw.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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