Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Neuenbürg

Neuenbürg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg
Wildbader Str. 107
75305 Neuenbürg
Deutschland

Telefon:

07231 183-0

Fax:

07231 183-1166

Email:

poststelle@fa-pforzheim.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Neuenbürg

Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Fr 7:30-12:00, Mo+Die 13:00-15:30, Do 13:00-17:30 Uhr Das Service Center ist wischen 12 und 13 Uhr geschlossen..

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Neuenbürg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Neuenbürg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg kann entweder per Telefon 07231 183-0 oder per E-Mail poststelle@fa-pforzheim.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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