Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bietigheim-Bissingen

Bietigheim-Bissingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bietigheim-Bissingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Bietigheim-Bissingen
Kronenbergstr. 13
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland

Telefon:

07142/5900

Fax:

07142/590199

Email:

poststelle@fa-bietigheim-bissingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bietigheim-Bissingen

Finanzamt Bietigheim-Bissingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

MO-MI(DO)7.30-15.30(17.30),FR 7.30-12.00 UHR

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bietigheim-Bissingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bietigheim-Bissingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bietigheim-Bissingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bietigheim-Bissingen kann entweder per Telefon 07142/5900 oder per E-Mail poststelle@fa-bietigheim-bissingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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