Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Heidenheim

Heidenheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Heidenheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Heidenheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Heidenheim
Marienstr. 15
89518 Heidenheim
Deutschland

Telefon:

07321/380

Fax:

07321/381528

Email:

poststelle@fa-heidenheim.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Heidenheim

Finanzamt Heidenheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Heidenheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 8:00-15:30, Di 12:00-15:30, Mi 8:00-13:00, Do 12:00-17:30, Fr 8:00-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Heidenheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Heidenheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Heidenheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Heidenheim kann entweder per Telefon 07321/380 oder per E-Mail poststelle@fa-heidenheim.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen