Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Heilbronn

Heilbronn

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Heilbronn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Heilbronn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Heilbronn
Moltkestr. 91
74076 Heilbronn
Deutschland

Telefon:

07131 104-0

Fax:

07131 104-3000

Email:

poststelle@fa-heilbronn.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Heilbronn

Finanzamt Heilbronn

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Heilbronn neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo,Di,Do 7:30-15:30, Mi 7:30-17:30, Fr 7:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Heilbronn

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Heilbronn prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Heilbronn nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Heilbronn kann entweder per Telefon 07131 104-0 oder per E-Mail poststelle@fa-heilbronn.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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