Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Nürtingen

Nürtingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nürtingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nürtingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Nürtingen
Sigmaringer Str. 15
72622 Nürtingen
Deutschland

Telefon:

07022/7090

Fax:

07022/709-120

Email:

poststelle@fa-nuertingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Nürtingen

Finanzamt Nürtingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nürtingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo 7:30-15:30, Di+Mi 7:30-13:00, Do 7:30-17:30, Fr 7:30-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Nürtingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nürtingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Nürtingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nürtingen kann entweder per Telefon 07022/7090 oder per E-Mail poststelle@fa-nuertingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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