Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Weingarten

Weingarten

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ravensburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ravensburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Ravensburg
Broner Platz 12
88250 Weingarten
Deutschland

Telefon:

0751 403-0

Fax:

0751 403-303

Email:

poststelle@fa-ravensburg.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Weingarten

Finanzamt Ravensburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ravensburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8:00 - 12:30, Mo + Di 14:00 - 15:30, Mi 14:00 - 17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Weingarten

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ravensburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Weingarten nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ravensburg kann entweder per Telefon 0751 403-0 oder per E-Mail poststelle@fa-ravensburg.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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