Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Reutlingen

Reutlingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Reutlingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Reutlingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Reutlingen
Leonhardsplatz 1
72764 Reutlingen
Deutschland

Telefon:

07121 940-0

Fax:

07121 940-1002

Email:

poststelle@fa-reutlingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Reutlingen

Finanzamt Reutlingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Reutlingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo + Di 7-15.30, Mi 7 - 12:30, Do 7 - 17.30, Fr 7 - 12.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Reutlingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Reutlingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Reutlingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Reutlingen kann entweder per Telefon 07121 940-0 oder per E-Mail poststelle@fa-reutlingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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