Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Tauberbischofsheim

Tauberbischofsheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Tauberbischofsheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Tauberbischofsheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Tauberbischofsheim
Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim
Deutschland

Telefon:

09341 804-0

Fax:

09341 804-244

Email:

poststelle@fa-tauberbischofsheim.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Tauberbischofsheim

Finanzamt Tauberbischofsheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Tauberbischofsheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Mi 7:30-15:.30, Do 13:00-17:30, Fr 7:30-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Tauberbischofsheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Tauberbischofsheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Tauberbischofsheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Tauberbischofsheim kann entweder per Telefon 09341 804-0 oder per E-Mail poststelle@fa-tauberbischofsheim.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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