Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Schwäbisch Gmünd

Schwäbisch Gmünd

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schwäbisch Gmünd beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schwäbisch Gmünd, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Schwäbisch Gmünd
Augustinerstr. 6
73525 Schwäbisch Gmünd
Deutschland

Telefon:

07171 602-0

Fax:

07171 602-266

Email:

poststelle@fa-schwaebischgmuend.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Schwäbisch Gmünd

Finanzamt Schwäbisch Gmünd

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schwäbisch Gmünd neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo,Di,Mi 8:00-15:30, Do 12:00-17:30, Fr 8:00-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Schwäbisch Gmünd

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Schwäbisch Gmünd nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schwäbisch Gmünd kann entweder per Telefon 07171 602-0 oder per E-Mail poststelle@fa-schwaebischgmuend.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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