Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Sigmaringen

Sigmaringen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Sigmaringen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Sigmaringen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Sigmaringen
Karlstr. 31
72488 Sigmaringen
Deutschland

Telefon:

07571 101-0

Fax:

07571 101-300

Email:

poststelle@fa-sigmaringen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Sigmaringen

Finanzamt Sigmaringen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Sigmaringen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Di 8:00-15:30, Mi+Fr 8:00-12:00, Do 8:00-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Sigmaringen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Sigmaringen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Sigmaringen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Sigmaringen kann entweder per Telefon 07571 101-0 oder per E-Mail poststelle@fa-sigmaringen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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