Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Überlingen

Überlingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Überlingen (Bodensee) beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Überlingen (Bodensee), ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Überlingen (Bodensee)
Mühlenstr. 28
88662 Überlingen
Deutschland

Telefon:

07551 836-0

Fax:

07551 836-299

Email:

poststelle@fa-ueberlingen.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Überlingen

Finanzamt Überlingen (Bodensee)

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Überlingen (Bodensee) neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo-Do 8:00-12:30,Mo-Mi 14:00-15:30,Do 14:00-17:30,Fr 8:00-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Überlingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Überlingen (Bodensee) prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Überlingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Überlingen (Bodensee) kann entweder per Telefon 07551 836-0 oder per E-Mail poststelle@fa-ueberlingen.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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