Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Urach

Bad Urach

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Urach beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Urach, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Bad Urach
Graf-Eberhard-Platz 7
72574 Bad Urach
Deutschland

Telefon:

07125 158-0

Fax:

07125 158-300

Email:

poststelle@fa-badurach.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bad Urach

Finanzamt Bad Urach

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Urach neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Die 8:00-15:30, Mi+Fr 8:00-12:00, Do 8:00-17:30

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Urach

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Urach prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Urach nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Urach kann entweder per Telefon 07125 158-0 oder per E-Mail poststelle@fa-badurach.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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