Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Segeberg

Bad Segeberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Segeberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Segeberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Bad Segeberg
Theodor-Storm-Str. 4-10
23795 Bad Segeberg
Deutschland

Telefon:

04551 54-0

Fax:

04551 54-303

Email:

poststelle@fa-bad-segeberg.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bad Segeberg

Finanzamt Bad Segeberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Segeberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:00 Uhr, Do. 13:30 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Segeberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Segeberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Segeberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Segeberg kann entweder per Telefon 04551 54-0 oder per E-Mail poststelle@fa-bad-segeberg.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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