Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Stuttgart

Stuttgart

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Stuttgart II beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Stuttgart II, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Baden-Württemberg

Anschrift:

Finanzamt Stuttgart II
Rotebühlstr. 40
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon:

0711/66730

Fax:

0711/66735610

Email:

poststelle@fa-stuttgart2.bwl.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Stuttgart

Finanzamt Stuttgart II

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Stuttgart II neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo+Di 8:00-15:30, Mi 8:00-17:30, Do+Fr 8:00-12:00

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Stuttgart

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Stuttgart II prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Stuttgart nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Stuttgart II kann entweder per Telefon 0711/66730 oder per E-Mail poststelle@fa-stuttgart2.bwl.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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